Für energetische Gebäudeerneuerungen und neu installierte Energiesysteme auf Basis erneuerbarer Energien, werden durch verschiedene Stellen Fördergelder ausgegeben. Aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bezahlt der Bund Globalbeiträge an die Kantone welche diese wiederum für die Förderung von Gebäudehüllenerneuerungen einsetzen. Verschiedene Kantone und Energieversorger unterstützen zudem die Erstellung von Haustechnik- und Energieerzeugungsanlagen.
Die Website www.dasgebaeudeprogramm.ch dient den Kantonen als Einstiegsportal zur national einheitlichen Förderung der Gebäudehülle (Dach, Wand und Boden gegen Erdreich). Während einige Kantone über diese Seite die Gesuchsanträge direkt abwickeln, verweisen andere auf das jeweilige kantonale Förderprogramm. Nebst einem Beitrag pro m2 neu gedämmte Bauteilfläche bezahlen einzelne Kantone zusätzlich einen Bonus für Gesamterneuerungen aus.
Kantonale Programme
Viele Kantone unterstützen die Installation von Solaranlagen, Erdsondenwärmepumpen oder grossen Holzheizungen mit einem Nahwärmeverbund. Ebenfalls werden Energieberatungen mit einem GEAK Plus subventioniert. Da diese Förderung sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lohnt sich eine vorgängige Abklärung auf der Energiefachstelle des Kantons welche unter www.dasgebaeudeprogramm.ch gefunden werden können.
Subvention Photovoltaik
Aus der Förderabgabe auf den Strom entrichtet Swissgrid Subventionen für neue und erweiterte Photovoltaikanlagen. Anlagen zwischen 2 und 10 kW Leistung erhalten eine Förderung in Form einer Einmalvergütung in der Grössenordnung von maximal 30 Prozent der Erstellungskosten einer entsprechenden Referenzanlage. Für Anlagen zwischen 10 und 30 kW besteht die Möglichkeit zur Wahl zwischen einer Einmalvergütung oder der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Bei der KEV ist die sehr lange Warteliste zu beachten.
pd